2. POSITIV? Regelungen zur Isolierung:
In der Schule positiv getestete Kinder müssen nach den neuesten Vorgaben nicht mehr im Testzentrum nachgetestet werden, sondern gelten als positiv und gehen direkt in Isolierung. Die Schule gibt eine Bestätigung über die positive Testung mit und meldet diese dem Gesundheitsamt. Von dort erhalten Sie dann eine offizielle Quarantänebescheinigung.
Privat positiv getestete Kinder gehen ebenfalls vom Tag der Testung an in Quarantäne. Sie als Eltern informieren die Schule und das Gesundheitsamt und erhalten von dort eine offizielle Bescheinigung, denn wir dürfen in diesem Fall nicht mehr ans Gesundheitsamt melden.
In beiden Fällen müssen die Kinder mindestens 5 Tage zu Hause bleiben. Nach 48 Stunden ohne Symptome können sich die Kinder also frühestens am 6. Tag freitesten. Ein Freitesten ist im Testzentrum als auch in der Schule möglich. Für ein Freitesten im Testzentrum wären wir Ihnen jedoch sehr dankbar, da hier auch bei geringerer, aber noch ansteckender Viruslast verlässlichere Ergebnisse zu erwarten sind. Und das wäre gerade mit Blick auf die Mitschüler:innen und die Personalsituation hilfreich und könnte dazu beitragen, dass wir weiter regulären Präsenzunterricht haben.